Tiersitter von der Steuer absetzen |
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Nun ist es also amtlich: Die Kosten für einen Tiersitter, der das Haustier im Haushalt des
Tierhalters betreut, können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd wirken. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 03.09.2015 (Az. VI R 13/15) können sie gemäß § 35a Absatz 2 Satz 1
Einkommensteuergesetz (EStG) als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. |
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