alles um das Zuhause mit Tieren

Die besten Freunde: Großwerden mit dem tierischen Begleiter

 

Gemeinsam durch die Wälder streifen, über die Wiesen rennen, durch den Schnee toben, den vierbeinigen besten Freund immer an der Seite: Als Kind mit einem Hund aufzuwachsen ist wirklich großartig! Der tierische Begleiter ist nicht nur ein wichtiger Partner im Alltag, sondern auch ein verlässlicher Freund in einsamen oder traurigen Stunden. Das Zusammenleben mit Hunden, Katzen und Kleintieren ist für Kinder wunderbar und trägt dazu bei, Verständnis und Respekt für andere Lebewesen zu entwickeln. Ein gut organisierter Haushalt mit verantwortungsbewussten Eltern, ihren Kindern und Haustieren kann für alle ein großer Gewinn sein. Natürlich ist es wichtig, dass die Lebensumstände dem Tier zuliebe passen und es alles erhält, was es benötigt. Denn: Auch wenn Kinder lernen Verantwortung zu übernehmen, liegt die Hauptverantwortung für das Wohl des tierischen Schützlings immer bei den Eltern.

Wenn die Haltung eines Tieres zu Hause nicht möglich sein sollte, gibt es zum Glück auch andere Wege für Kinder, mit Tieren zusammen zu sein. Sie können zum Beispiel im Tierheim aushelfen und sich dort als Katzenstreichler oder in Begleitung Erwachsener als ehrenamtlicher Gassigänger engagieren. Aber auch Verwandte und Nachbarn, die Tiere halten, freuen sich bestimmt über Besuche und Hilfe von tierlieben Kids.
Wir von TASSO sind überzeugt: Mit den treuen vierbeinigen Freunden zusammen die Welt zu entdecken ist ein unschätzbarer Gewinn für Kinder

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Wenn Birke, Buche und Erle zum Feind werden –
Eine Pollenallergie macht auch vor unseren Haustieren nicht halt

 

Die Sonne hat sich zwar bislang noch nicht so viele Stunden blicken lassen, aber dennoch: Das Frühjahr ist da. Das merken viele Menschen vor allem an ihren tränenden Augen und der juckenden Nase. Denn mit dem Frühjahr zusammen kommen auch Jahr für Jahr die Pollen. Und die sind für viele Menschen mit Heuschnupfen ein großes Problem. Sicher kennt jeder in seinem Umfeld jemanden, der in dieser Zeit schnieft, schnupft und leidet. Nicht viel anders geht es da unseren Tieren. Denn eine Pollenallergie ist eine häufige Allergie bei unseren Vierbeinern.

„Auch Hunden und Katzen bereiten die Pollen oft große Probleme“
, weiß die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Bettina Schmidt. Bei ihnen zeigen sich die Symptome jedoch etwas anders. Deshalb spricht man bei Hunden und Katzen nicht von Heuschnupfen, sondern von einer Atopie, einer allergischen Reaktion auf Stoffe aus der Umwelt wie zum Beispiel Blütenpollen. Zwar haben die Vierbeiner selten auch mit Niesreiz und tränenden Augen zu kämpfen, sehr viel häufiger tritt aber massiver Juckreiz auf. „Das erste Anzeichen für eine Atopie ist ein starker Juckreiz, der zu Beginn ohne Hautveränderungen auftritt“
, erklärt die Tierärztin.

Die allergieauslösenden Stoffe, die sogenannten Allergene, dringen durch die Poren in die Haut ein und sorgen für ein starkes Jucken. Hund und Katze versuchen, sich durch Kratzen und Schubbern Erleichterung zu verschaffen und knabbern und lecken viel an den erreichbaren Stellen. Besonders bei Tieren mit einem dichten Fellkleid bleibt eine allergische Reaktion auf der Haut oft lange Zeit unbemerkt.

Die am meisten betroffenen Stellen sind das Gesicht und die Ohren, aber auch die Innenseiten an den Beinen, die Leisten und der Zwischenzehenbereich. Die Haut reagiert mit Rötungen und Pusteln und kann sich durch zunehmende Pigmentierung auch dunkler verfärben. „Die geschwächte Haut kann sich nun leichter mit Bakterien und Hefepilzen infizieren, und es kann eine massive Hautentzündung entstehen“, erklärt Dr. Bettina Schmidt. Atemwegssymptome, ähnlich dem Heuschnupfen beim Menschen, treten bei Hunden und Katzen selten auf.

Für die Diagnose unbedingt zum Tierarzt

Die Diagnose „Pollenallergie“ kann nur ein Tierarzt stellen. Er führt dazu verschiedene Untersuchungen durch, wertet die Symptome aus und fragt die Krankheitsgeschichte des Tieres ab. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, wann die Symptome auftreten. Ist das vorwiegend im April und Mai sowie im September und Oktober, ist das ein Hinweis darauf, dass der Vierbeiner unter einer Pollenallergie leiden könnte. Die genaue Untersuchung ist jedoch in jedem Fall wichtig, schließlich könnte auch eine andere Ursache für Juckreiz und Hautveränderungen bestehen.

Sollte die Diagnose „Pollenallergie“ lauten, ist das aber kein Grund zu Panik, da diese Allergie gut behandelt werden kann. „Dafür gibt es verschiedene Methoden und Medikamente. Einige mildern die Symptome, andere bekämpfen die Ursache“, erklärt Dr. Bettina Schmidt. Und: Auch bei Haustieren ist eine sogenannte Hyposensibilisierung möglich. Dabei wird den Tieren über einen langen Zeitraum immer wieder eine geringe Dosis der Allergene gespritzt. Die Dosis wird schrittweise erhöht, so dass sich das tierische Immunsystem an die Allergene gewöhnt und die Reaktion darauf nicht mehr so heftig ausfällt.

Zusätzlich kann den betroffenen Tieren mit einigen einfachen Maßnahmen die Allergiezeit erleichtert werden. Zum Beispiel sollten die Spaziergänge mit Hunden nicht allzu lang werden und am besten dann stattfinden, wenn der Pollenflug nicht so stark ist. Außerdem sollte bei langhaarigen Tieren das Fell in dieser Zeit möglichst kurz gehalten werden. Weiterhin ist es wichtig, Decken und Kissen, auf denen die Tiere viel liegen, regelmäßig zu waschen.

Wir hoffen, dass weder Sie noch Ihr Tier unter einer Pollenallergie leiden und wünschen Ihnen eine tolle Frühlingszeit!

 

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Wenn der gemeinsame Weg zu Ende ist –
Die Bestattung eines Haustieres

 

Meine kleine Tierschutz-Hündin ist quietschfidel. Nicht einmal fünf Jahre ist sie alt und ich hoffe, dass sie mich noch viele, viele Jahre begleiten wird. Dennoch weiß ich, dass immer etwas passieren kann. Deswegen habe ich mir um das Unangenehmste Gedanken gemacht: Was passiert mit ihr, wenn sie eines Tages (hoffentlich in ganz weiter Ferne) stirbt? Ich weiß, dass ich außer mir sein werde vor Trauer, wenn ihr etwas zustößt. Das ist dann nicht der richtige Moment, um mich panisch zu informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Deswegen habe ich Pläne geschmiedet und weiß, was mein Wunsch für den Ernstfall sein wird. Das Nachdenken darüber ist nicht schön, aber schließlich verdient meine fellige Freundin, dass ich mich diesem Thema stelle. So kann ich vermeiden, dass ich überstürzte Entscheidungen treffe, die ich später vielleicht bereue. – Gedanken einer TASSO-Mitarbeiterin zum Tode ihres Haustiers.

Im Folgenden stellen wir einige Optionen vor, die Tierhalter nach dem Tod ihres geliebten Vierbeiners für dessen Bestattung haben.

Der eigene Garten
Eine schöne Möglichkeit bietet sich denjenigen, die einen eigenen Garten besitzen. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Heimtiere auf einem ‘dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze‘ zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der „Durchführungsverordnung zum Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die Voraussetzungen zu finden. Dort ist auch geregelt, dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben sein darf und dass der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss. Daher ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein.

Beim Tierarzt lassen
Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. In der Regel bieten Tierärzte an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das bedeutet allerdings, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dass der Leichnam zur kommunalen Tierkörperbeseitigungsgesellschaft gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Das kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dorthin bringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Menschen möchten ihren geliebten vierbeinigen Freund jedoch auf eine persönlichere feierliche Art und Weise bestatten.

Eine Urne mitnehmen
Dazu besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hund, Katze oder Pferd in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher (im Durchschnitt rund 300 Euro). Dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes jedoch später mit nach Hause nehmen.

Letzte Ruhestätte Tierfriedhof
Im Trend liegen seit einigen Jahren auch Tierfriedhöfe. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab sowie eventuell für die vorherige Kremierung. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können, zum Beispiel in Essen. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben. Weitere Informationen zur gemeinsamen Bestattung finden Sie in unserem früheren Newsletter.

Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wir wünschen allen, die sich dieser schweren Situation stellen müssen, viel Kraft!

 

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Stachelige Gartenbewohner –
So helfen Sie Igeln richtig über den Winter

 

Es raschelt im Laubhaufen, dann erscheint ein kleines braunes Wesen und huscht schnell ins Gemüsebeet. Es ist Herbstzeit und in unseren heimischen Gärten sind wieder fleißig die Igel auf Futtersuche. Damit ein Igel in den Winterschlaf gehen kann, muss er sich zunächst ein gründliches Fettpolster anfressen. Das schaffen die stacheligen Tierchen in der Regel alleine, ohne dass wir Menschen eingreifen müssen. Mit einigen kleinen Taten können wir ihnen das Leben jedoch ein wenig erleichtern.

Laubnest für den Winter

Ein erster Schritt wäre es, den Garten für Igel zugänglich zu machen. Durch kleine Nischen in den Zäunen kommen die Tiere sicher in den Garten und können dort ausgiebig nach Futter suchen. Ebenfalls hilft es, wenn Menschen jetzt auf den Einsatz von Laubsaugern verzichten, da damit auch die Futtertiere der Igel aufgesaugt werden. Seien Sie auch vorsichtig beim Laub zusammenfegen und richten Sie gemütliche Laubhaufen in einer geschützten Ecke im Garten ein. Dort oder im Komposthaufen können sich die Stacheltiere zurückziehen und ihr Winternest bauen, in dem sie schlafen, bis das Frühjahr sie weckt.

Etwas Vorsicht ist bei Begegnungen zwischen Haustieren und Igeln geboten. Denn Igel sind häufig mit Flöhen befallen. Die  Expertenkommission für Parasitenbehandlungen bei Haustieren ESCCAP empfiehlt daher, falls es zu einem Kontakt gekommen ist, die Tiere danach anschließend umgehend auf Flohbefall zu untersuchen und gegebenenfalls zu behandeln. „Weiterhin können Igel auch Magendarmparasiten haben, die auf Haustiere übertragen werden können“, weiß die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Haustier und Igel zuliebe sollte daher kein direkter Kontakt stattfinden.

Zusätzliches Futter brauchen gesunde Igel nur selten. Sie finden in der Regel genug in unseren Gärten. Damit die Tiere den Winter sicher überstehen, sollten Igeljunge etwa ein halbes Kilo wiegen, bevor der Frost einsetzt. Auch die Erwachsenen brauchen entsprechende Energiereserven, um gut überwintern zu können. Kommt der Frost sehr früh, können Tierfreunde Igel unterstützen und etwas zufüttern. Dafür bietet der Fachhandel spezielles Igelfutter an. „Zusätzlich kann Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch angeboten werden. Zum Trinken sollte den Tieren frisches Wasser bereitgestellt werden, aber keine Milch, denn die vertragen sie nicht“, empfiehlt Dr. Anette Fach.

Igel sind keine Haustiere

Igel benötigen nur selten menschliche Hilfe. Wenn sie einen kläglichen Eindruck machen, sollten Tierfreunde sie zunächst eine Weile beobachten, bevor sie eingreifen. Da die Tiere besonders geschützt sind, dürfen nur wirklich hilfsbedürftige Igel mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden. Hierfür sollte sich der Finder in jedem Fall fachmännische Hilfe holen. Diese findet er bei einer Igelstation (beispielsweise unter www.pro-igel.de) oder alternativ auch beim nächstgelegenen Tierheim oder Tierarzt. Auf Unterstützung angewiesen sind die Tiere dann, wenn sie eindeutig verletzt, auffallend dünn sind, apathisch wirken und sich bei Kontakt nicht sofort zusammenrollen. Keinesfalls sollte ein Igel als Haustier gehalten oder als Spielgefährte für Kinder herhalten müssen.

 

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Für immer zusammen –
Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

 

Auf alle Ewigkeit mit dem geliebten Vierbeiner vereint? Das ist ein Wunsch, den zunehmend mehr Menschen haben. Die gemeinsame Bestattung mit dem Haustier ist mittlerweile längst kein unrealistischer Wunschtraum mehr, sondern tatsächlich möglich. Die Bestattungsbranche hat auf die gesteigerte Nachfrage reagiert und so gibt es in Deutschland bereits einige wenige Tier-Mensch-Friedhöfe. Tendenz steigend.

Bis vor wenigen Jahren war das noch undenkbar. Damals kamen gerade erst Friedhöfe allein für Tiere auf, auf denen Halter ihre tierischen Lieblinge begraben können. Doch die Verbundenheit der Menschen zu ihrem Tier nimmt zu. Für viele ist ihr vierbeiniger Begleiter viel mehr als „nur“ ein Haustier. Er ist Sozialpartner, Freund, Familienmitglied und bedeutet den Menschen entsprechend viel. Diese enge Verbundenheit möchten einige Tierhalter auch im Tode würdigen. Ganz so neu ist der Wunsch der gemeinsamen Bestattung allerdings nicht. In der Geschichte finden sich zahlreiche ehemalige mächtige Männer, die mit oder bei ihren Tieren begraben worden sind.

Doch ist das rein rechtlich eigentlich möglich? „Ja, eine solche Entscheidung obliegt allerdings den Betreibern der Tier-Mensch-Friedhöfe und muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. „Da in Deutschland in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für ihre tierischen Begleiter gilt, ist es möglich, die Asche des geliebten Tieres zunächst in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.“

Ann-Kathrin Fries rät Menschen, die sich eine solche Form der Bestattung wünschen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und vorzusorgen. „Wenn auch Sie auf dem Friedhof Ihres Wohnortes beerdigt werden möchten und die Urne mit der Asche Ihres Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt werden soll, sollten Sie sich vorab informieren, ob dies dort überhaupt möglich ist. Notfalls müsste die Friedhofssatzung, wie zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Grefrath geschehen, auf Antrag eines oder mehrerer Bürger geändert oder die Erlaubnis des kirchlichen Trägers eingeholt werden.“ Zusätzlich kann man auch Kontakt zu Betreibern spezieller Tier-Mensch-Friedhöfe aufnehmen, um sich zu informieren. Damit die Hinterbliebenen dem Wunsch des Verstorbenen nachkommen können beziehungsweise müssen, sollten die genauen Bestimmungen in einem Testament festgelegt werden.

Die Einäscherung und die Überführung der Tiere finden natürlich streng getrennt statt. In der Regel sterben Tiere und Halter nicht gleichzeitig, dennoch ist eine gemeinsame Bestattung möglich. Die Tiere, die ja meist zuerst sterben, werden nach ihrem Tode eingeäschert und ihre Halter dürfen sie dann in der Urne mit nach Hause nehmen. Aber auch andersherum ist das gemeinsame Begräbnis möglich. Wenn ein Tier erst nach seinem Halter stirbt, kann es anschließend in der gemeinsamen Grabstätte zur Ruhe gebettet werden. Allerdings ist auch hier wichtig, dass der Halter frühzeitig entsprechende rechtswirksame Bestimmungen trifft.

Noch zu Lebzeiten festzulegen, was nach dem eigenen Tod mit dem Haustier passieren soll, ist – unabhängig von der gewünschten Art des Begräbnisses – in jedem Fall wichtig. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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Kuscheln bei Erkältung? Ist das erlaubt?

 

Die Nase läuft, der Hals kratzt und der Kopf schmerzt. Mit dem nasskalten Matschwetter der vergangenen Wochen erwischen uns Menschen immer wieder Erkältungen und grippale Infekte. Oft bedeutet das viel Zeit auf dem Sofa. Unsere Tiere freut es, bedeutet das doch häufig Zeit zum Kuscheln. Doch können wir unsere Tiere eigentlich anstecken, wenn wir in diesem Zustand zu nah mit ihnen zusammen sind?

Die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach gibt Entwarnung: „Die Ansteckungsgefahr zwischen Mensch und Tier ist bei typischen menschlichen Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber äußerst gering.“ Hunde und Katzen können dennoch Symptome aufweisen, die einer menschlichen Erkältung sehr ähnlich sind. Erhöhte Körpertemperatur, triefende Nase und Husten weisen darauf hin, dass der Vierbeiner krank ist. Dabei kann es sich um einen leichten Infekt handeln, aber auch um eine ernsthafte Erkrankung.

„Lautes bellendes Husten, Niesen und Würgen beim Hund können beispielsweise auf einen sogenannten Virushusten (‚Zwingerhusten‘) hindeuten, der von Hund zu Hund übertragen wird“, klärt Dr. Anette Fach auf. Bei Verdacht auf diese Infektionskrankheit sollte das betroffene Tier dem Tierarzt vorgestellt werden.

Experten-Tipp: „Gegen diesen ansteckenden Husten kann man sein Tier impfen lassen. Die Impfung wird für Hunde mit viel Kontakt zu anderen Hunden empfohlen. Virushusten ist bei vielen Tierärzten auch Bestandteil der regulären Hundeimpfung. Es entsteht zwar kein vollständiger Schutz vor der Erkrankung, aber die Symptome sind im Erkrankungsfall deutlich milder“, fasst Dr. Anette Fach die Möglichkeit einer Schutzimpfung zusammen.

„Entzündungen der Atemwege und Augen bei Katzen sind unter anderem Symptome des Katzenschnupfens und sollten nicht unterschätzt werden“, warnt die Tierärztin. Dieser Krankheitskomplex bei unseren Samtpfoten wird durch verschiedene Erreger hervorgerufen. Katzenschnupfen kann sich zu einer chronischen Erkrankung entwickeln und im schlimmsten Fall auch zum Tod des Tieres führen. Deshalb sollten Katzen mit solchen Symptomen schnellstmöglich dem Tierarzt vorgestellt werden.

Experten-Tipp: „Gegen Katzenschnupfen stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Allerdings schützen auch diese leider nicht zu 100 Prozent. Ein guter und lang bestehender Schutz entsteht durch eine sorgfältige Grundimmunisierung und wiederholte Nachimpfung der Tiere. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vet. sollten Katzenwelpen mit der 8., 12. und 16. Woche geimpft werden.“

„Die Unsicherheit bei den Tierhaltern ist oft groß. Darum empfehlen wir, sich zum Wohl der Tiergesundheit rechtzeitig mit dem Tierarzt seines Vertrauens in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten für das eigene Tier zu besprechen“, rät TASSO-Leiter Philip McCreight.

Weitere Informationen zum Thema Katzenschnupfen und Zwingerhusten sind im Wissensportal auf der TASSO-Homepage zu finden.

Die schwere Suche nach einer neuen Wohnung

 

„Seit mehr als zwei Jahren suche ich eine neue Wohnung.“ In Sabrina Falkes E-Mail-Postfach stapeln sich die Absagen. Schon mehr als 40 Mal haben die Vermieter „Nein!“ gesagt zu der jungen Frau in Festanstellung und ihrer kleinen Hündin Lady.

Mit Haustier eine Mietwohnung zu finden ist schwer. Viele Tierhalter kennen das. Die erste Hürde ist, dass überhaupt ein Tier zur Familie gehört. Noch schwieriger als mit einer Katze ist die Suche mit einem Hund. Ist der Hund dann auch noch groß, ist es fast unmöglich, einen Vermieter von sich und seinem Tier zu überzeugen. TASSO-Mitarbeiterin Sabrina Falke kennt das. Obwohl Lady mit nur knapp vierzig Zentimetern Schulterhöhe und nicht mal acht Kilogramm wirklich eine kleine und sehr ruhige Vertreterin ihrer Art ist und ihr Frauchen jeden Tag zur Arbeit begleiten darf, blieb die Suche von Sabrina Falke bislang erfolglos. „Eine bezahlbare Wohnung im Main-Taunus-Gebiet zu finden ist ohnehin schwer. Ich habe aber das Gefühl, dass es mit Hund nahezu aussichtslos ist“, sagt sie niedergeschlagen.

Meist scheitert die Wohnungssuche schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“

Für Wohnungssuchenden ist das nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen.

Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte. Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“ Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert.

Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten.

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Sichern Sie sich ab –
die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Tierhalter

 

Ob ein angenagter Stuhl im Hotelzimmer, ein verursachter Sturz oder gar eine Bissverletzung: Führt ein Haustier einen Schaden herbei, haftet sein Halter dafür. Auch wenn er nicht schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Das regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Kosten eines solchen Schadens können ganz schnell immens werden. Bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können beispielsweise schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen, die einen Tierhalter unter Umständen „in den Ruin“ treiben können. Wenn dieser nicht versichert ist.

Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät daher unbedingt dazu, sich abzusichern. „Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird,  ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht. Katzenhalter wissen jedoch häufig nicht um die gesetzliche Schadenersatzpflicht“, weiß die Rechtsanwältin aus ihrer praktischen Tätigkeit. Das liege wahrscheinlich darin begründet, dass es nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, zum anderen aber auch darin, dass viele Menschen unterschätzen, wie schnell auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedene Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).

Für Pferde- und Hundehalter sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mitumfasst sein. Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen.

TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern Sie sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine bestimmte Versicherungsgesellschaft empfehlen können.

 

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