alles um das Zuhause mit Tieren
Die besten Freunde: Großwerden mit dem tierischen Begleiter |
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Gemeinsam durch die Wälder streifen, über die Wiesen rennen, durch den Schnee toben, den
vierbeinigen besten Freund immer an der Seite: Als Kind mit einem Hund aufzuwachsen ist wirklich großartig! Der tierische Begleiter ist nicht nur ein wichtiger Partner im Alltag, sondern auch ein
verlässlicher Freund in einsamen oder traurigen Stunden. Das Zusammenleben mit Hunden, Katzen und Kleintieren ist für Kinder wunderbar und trägt dazu bei, Verständnis und Respekt für andere Lebewesen
zu entwickeln. Ein gut organisierter Haushalt mit verantwortungsbewussten Eltern, ihren Kindern und Haustieren kann für alle ein großer Gewinn sein. Natürlich ist es wichtig, dass die Lebensumstände
dem Tier zuliebe passen und es alles erhält, was es benötigt. Denn: Auch wenn Kinder lernen Verantwortung zu übernehmen, liegt die Hauptverantwortung für das Wohl des tierischen Schützlings immer bei
den Eltern.
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Wenn Birke, Buche und Erle zum Feind werden
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Die Sonne hat sich zwar bislang noch nicht so viele Stunden blicken lassen, aber dennoch:
Das Frühjahr ist da. Das merken viele Menschen vor allem an ihren tränenden Augen und der juckenden Nase. Denn mit dem Frühjahr zusammen kommen auch Jahr für Jahr die Pollen. Und die sind für viele
Menschen mit Heuschnupfen ein großes Problem. Sicher kennt jeder in seinem Umfeld jemanden, der in dieser Zeit schnieft, schnupft und leidet. Nicht viel anders geht es da unseren Tieren. Denn eine
Pollenallergie ist eine häufige Allergie bei unseren Vierbeinern. Sollte die Diagnose „Pollenallergie“ lauten, ist das aber kein Grund zu Panik, da diese Allergie gut behandelt werden kann. „Dafür gibt es verschiedene Methoden und Medikamente. Einige mildern die Symptome, andere bekämpfen die Ursache“, erklärt Dr. Bettina Schmidt. Und: Auch bei Haustieren ist eine sogenannte Hyposensibilisierung möglich. Dabei wird den Tieren über einen langen Zeitraum immer wieder eine geringe Dosis der Allergene gespritzt. Die Dosis wird schrittweise erhöht, so dass sich das tierische Immunsystem an die Allergene gewöhnt und die Reaktion darauf nicht mehr so heftig ausfällt. Zusätzlich kann den betroffenen Tieren mit einigen einfachen Maßnahmen die Allergiezeit
erleichtert werden. Zum Beispiel sollten die Spaziergänge mit Hunden nicht allzu lang werden und am besten dann stattfinden, wenn der Pollenflug nicht so stark ist. Außerdem sollte bei langhaarigen
Tieren das Fell in dieser Zeit möglichst kurz gehalten werden. Weiterhin ist es wichtig, Decken und Kissen, auf denen die Tiere viel liegen, regelmäßig zu waschen. |
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Wenn der gemeinsame Weg zu Ende ist – |
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Meine kleine Tierschutz-Hündin ist quietschfidel. Nicht einmal fünf Jahre ist sie alt
und ich hoffe, dass sie mich noch viele, viele Jahre begleiten wird. Dennoch weiß ich, dass immer etwas passieren kann. Deswegen habe ich mir um das Unangenehmste Gedanken gemacht: Was passiert mit
ihr, wenn sie eines Tages (hoffentlich in ganz weiter Ferne) stirbt? Ich weiß, dass ich außer mir sein werde vor Trauer, wenn ihr etwas zustößt. Das ist dann nicht der richtige Moment, um mich
panisch zu informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Deswegen habe ich Pläne geschmiedet und weiß, was mein Wunsch für den Ernstfall sein wird. Das Nachdenken darüber ist nicht schön, aber
schließlich verdient meine fellige Freundin, dass ich mich diesem Thema stelle. So kann ich vermeiden, dass ich überstürzte Entscheidungen treffe, die ich später vielleicht bereue.
– Gedanken einer TASSO-Mitarbeiterin zum Tode ihres Haustiers. Eine Urne mitnehmen Letzte Ruhestätte Tierfriedhof Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wir wünschen allen, die sich dieser schweren Situation stellen müssen, viel Kraft!
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Stachelige Gartenbewohner – |
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Es raschelt im Laubhaufen, dann erscheint ein kleines braunes Wesen und huscht schnell ins
Gemüsebeet. Es ist Herbstzeit und in unseren heimischen Gärten sind wieder fleißig die Igel auf Futtersuche. Damit ein Igel in den Winterschlaf gehen kann, muss er sich zunächst ein gründliches
Fettpolster anfressen. Das schaffen die stacheligen Tierchen in der Regel alleine, ohne dass wir Menschen eingreifen müssen. Mit einigen kleinen Taten können wir ihnen das Leben jedoch ein wenig
erleichtern. |
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Für immer zusammen – |
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Auf alle Ewigkeit mit dem geliebten Vierbeiner vereint? Das ist ein Wunsch, den zunehmend mehr Menschen haben. Die gemeinsame Bestattung mit dem Haustier ist mittlerweile längst kein unrealistischer Wunschtraum mehr, sondern tatsächlich möglich. Die Bestattungsbranche hat auf die gesteigerte Nachfrage reagiert und so gibt es in Deutschland bereits einige wenige Tier-Mensch-Friedhöfe. Tendenz steigend. Bis vor wenigen Jahren war das noch undenkbar. Damals kamen gerade erst Friedhöfe allein für Tiere auf, auf denen Halter ihre tierischen Lieblinge begraben können. Doch die Verbundenheit der Menschen zu ihrem Tier nimmt zu. Für viele ist ihr vierbeiniger Begleiter viel mehr als „nur“ ein Haustier. Er ist Sozialpartner, Freund, Familienmitglied und bedeutet den Menschen entsprechend viel. Diese enge Verbundenheit möchten einige Tierhalter auch im Tode würdigen. Ganz so neu ist der Wunsch der gemeinsamen Bestattung allerdings nicht. In der Geschichte finden sich zahlreiche ehemalige mächtige Männer, die mit oder bei ihren Tieren begraben worden sind. Doch ist das rein rechtlich eigentlich möglich? „Ja, eine solche Entscheidung obliegt allerdings den Betreibern der Tier-Mensch-Friedhöfe und muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. „Da in Deutschland in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für ihre tierischen Begleiter gilt, ist es möglich, die Asche des geliebten Tieres zunächst in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.“ Ann-Kathrin Fries rät Menschen, die sich eine solche Form der Bestattung wünschen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und vorzusorgen. „Wenn auch Sie auf dem Friedhof Ihres Wohnortes beerdigt werden möchten und die Urne mit der Asche Ihres Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt werden soll, sollten Sie sich vorab informieren, ob dies dort überhaupt möglich ist. Notfalls müsste die Friedhofssatzung, wie zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Grefrath geschehen, auf Antrag eines oder mehrerer Bürger geändert oder die Erlaubnis des kirchlichen Trägers eingeholt werden.“ Zusätzlich kann man auch Kontakt zu Betreibern spezieller Tier-Mensch-Friedhöfe aufnehmen, um sich zu informieren. Damit die Hinterbliebenen dem Wunsch des Verstorbenen nachkommen können beziehungsweise müssen, sollten die genauen Bestimmungen in einem Testament festgelegt werden. Die Einäscherung und die Überführung der Tiere finden natürlich streng getrennt statt. In der Regel sterben Tiere und Halter nicht gleichzeitig, dennoch ist eine gemeinsame Bestattung möglich. Die Tiere, die ja meist zuerst sterben, werden nach ihrem Tode eingeäschert und ihre Halter dürfen sie dann in der Urne mit nach Hause nehmen. Aber auch andersherum ist das gemeinsame Begräbnis möglich. Wenn ein Tier erst nach seinem Halter stirbt, kann es anschließend in der gemeinsamen Grabstätte zur Ruhe gebettet werden. Allerdings ist auch hier wichtig, dass der Halter frühzeitig entsprechende rechtswirksame Bestimmungen trifft. Noch zu Lebzeiten festzulegen, was nach dem eigenen Tod mit dem Haustier passieren soll, ist – unabhängig von der gewünschten Art des Begräbnisses – in jedem Fall wichtig. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. © Copyright TASSO e.V. |
Kuscheln bei Erkältung? Ist das erlaubt? |
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Die Nase läuft, der Hals kratzt und der Kopf schmerzt. Mit dem nasskalten Matschwetter der vergangenen Wochen erwischen uns Menschen immer wieder Erkältungen und grippale Infekte. Oft bedeutet das viel Zeit auf dem Sofa. Unsere Tiere freut es, bedeutet das doch häufig Zeit zum Kuscheln. Doch können wir unsere Tiere eigentlich anstecken, wenn wir in diesem Zustand zu nah mit ihnen zusammen sind? Die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach gibt Entwarnung: „Die Ansteckungsgefahr zwischen Mensch und Tier ist bei typischen menschlichen Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber äußerst gering.“ Hunde und Katzen können dennoch Symptome aufweisen, die einer menschlichen Erkältung sehr ähnlich sind. Erhöhte Körpertemperatur, triefende Nase und Husten weisen darauf hin, dass der Vierbeiner krank ist. Dabei kann es sich um einen leichten Infekt handeln, aber auch um eine ernsthafte Erkrankung. „Lautes bellendes Husten, Niesen und Würgen beim Hund können beispielsweise auf einen sogenannten Virushusten (‚Zwingerhusten‘) hindeuten, der von Hund zu Hund übertragen wird“, klärt Dr. Anette Fach auf. Bei Verdacht auf diese Infektionskrankheit sollte das betroffene Tier dem Tierarzt vorgestellt werden. Experten-Tipp: „Gegen diesen ansteckenden Husten kann man sein Tier impfen lassen. Die Impfung wird für Hunde mit viel Kontakt zu anderen Hunden empfohlen. Virushusten ist bei vielen Tierärzten auch Bestandteil der regulären Hundeimpfung. Es entsteht zwar kein vollständiger Schutz vor der Erkrankung, aber die Symptome sind im Erkrankungsfall deutlich milder“, fasst Dr. Anette Fach die Möglichkeit einer Schutzimpfung zusammen. „Entzündungen der Atemwege und Augen bei Katzen sind unter anderem Symptome des Katzenschnupfens und sollten nicht unterschätzt werden“, warnt die Tierärztin. Dieser Krankheitskomplex bei unseren Samtpfoten wird durch verschiedene Erreger hervorgerufen. Katzenschnupfen kann sich zu einer chronischen Erkrankung entwickeln und im schlimmsten Fall auch zum Tod des Tieres führen. Deshalb sollten Katzen mit solchen Symptomen schnellstmöglich dem Tierarzt vorgestellt werden. Experten-Tipp: „Gegen Katzenschnupfen stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Allerdings schützen auch diese leider nicht zu 100 Prozent. Ein guter und lang bestehender Schutz entsteht durch eine sorgfältige Grundimmunisierung und wiederholte Nachimpfung der Tiere. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vet. sollten Katzenwelpen mit der 8., 12. und 16. Woche geimpft werden.“ „Die Unsicherheit bei den Tierhaltern ist oft groß. Darum empfehlen wir, sich zum Wohl der Tiergesundheit rechtzeitig mit dem Tierarzt seines Vertrauens in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten für das eigene Tier zu besprechen“, rät TASSO-Leiter Philip McCreight. Weitere Informationen zum Thema Katzenschnupfen und Zwingerhusten sind im Wissensportal auf der TASSO-Homepage zu finden. |
Die schwere Suche nach einer neuen Wohnung |
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„Seit mehr als zwei Jahren suche ich eine neue Wohnung.“ In Sabrina Falkes E-Mail-Postfach stapeln sich die Absagen. Schon mehr als 40 Mal haben die Vermieter „Nein!“ gesagt zu der jungen Frau in Festanstellung und ihrer kleinen Hündin Lady. Mit Haustier eine Mietwohnung zu finden ist schwer. Viele Tierhalter kennen das. Die erste Hürde ist, dass überhaupt ein Tier zur Familie gehört. Noch schwieriger als mit einer Katze ist die Suche mit einem Hund. Ist der Hund dann auch noch groß, ist es fast unmöglich, einen Vermieter von sich und seinem Tier zu überzeugen. TASSO-Mitarbeiterin Sabrina Falke kennt das. Obwohl Lady mit nur knapp vierzig Zentimetern Schulterhöhe und nicht mal acht Kilogramm wirklich eine kleine und sehr ruhige Vertreterin ihrer Art ist und ihr Frauchen jeden Tag zur Arbeit begleiten darf, blieb die Suche von Sabrina Falke bislang erfolglos. „Eine bezahlbare Wohnung im Main-Taunus-Gebiet zu finden ist ohnehin schwer. Ich habe aber das Gefühl, dass es mit Hund nahezu aussichtslos ist“, sagt sie niedergeschlagen. Meist scheitert die Wohnungssuche schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“ Für Wohnungssuchenden ist das nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen. Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte. Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“ Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert. Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten. © Copyright TASSO e.V. |
Sichern Sie sich ab – |
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Ob ein angenagter Stuhl im Hotelzimmer, ein verursachter Sturz oder gar eine Bissverletzung: Führt ein Haustier einen Schaden herbei, haftet sein Halter dafür. Auch wenn er nicht schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Das regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Kosten eines solchen Schadens können ganz schnell immens werden. Bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können beispielsweise schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen, die einen Tierhalter unter Umständen „in den Ruin“ treiben können. Wenn dieser nicht versichert ist. Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät daher unbedingt dazu, sich abzusichern. „Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird, ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht. Katzenhalter wissen jedoch häufig nicht um die gesetzliche Schadenersatzpflicht“, weiß die Rechtsanwältin aus ihrer praktischen Tätigkeit. Das liege wahrscheinlich darin begründet, dass es nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, zum anderen aber auch darin, dass viele Menschen unterschätzen, wie schnell auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedene Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11). Für Pferde- und Hundehalter sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mitumfasst sein. Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen. TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern Sie sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine bestimmte Versicherungsgesellschaft empfehlen können. |
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